Wer sind wir?
„Was, Sie machen das nicht hauptberuflich?“
Diese Frage hören wir immer wieder. Viele Menschen glauben, dass die Einsatzkräfte, die nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort eintreffen, mit dieser Tätigkeit ihr tägliches Brot verdienen.
Doch dem ist nicht so: Die Feuerwehrangehörigen in Kirchdorf a. Inn leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich. Es gibt in Bayern neben „nur“ 7 Berufsfeuerwehren, „stattliche“ 7.723 Freiwillige Feuerwehren.
Trennung Aktive Wehr & Verein
Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen.
Einerseits ist sie als sogenannte „gemeindliche Einrichtung“ als Organ der Gemeinde tätig. Andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.
Dieser ist in der Regel ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein mit gewählter Vorstandschaft und Mitgliedern. Die Mitglieder des Vereins, stellt die "aktiven Mannschaft" der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr dar.
Unter anderem finanziert er auch feuerwehrtechnische Zusatzausstattungen der aktiven Wehr, deren Kosten von den Kommunen aufgrund knapper Kassenlage nicht übernommen werden können. So unterstützen die Feuerwehrvereine ihre Kommunen beispielsweise bei der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung oder durch Eigenleistungen auf unterschiedlichste Art.
Natürlich fördert der Feuerwehrverein die Kameradschaft seiner Mitglieder auch durch Veranstaltungen und Aktivitäten. Hierbei erfüllt er zudem eine wichtige soziale Komponente.
Struktur der Wehr
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz muss jede Gemeinde dafür sorgen, dass in ihrem Gebiet drohende Brand- und Katastrophengefahren beseitigt und ggf. wirksam bekämpft werden. Auch bei anderen Notfällen oder Notständen ist eine ausreichende technische Hilfe sicherzustellen.
Um dieser Pflicht im öffentlichen Interesse nachzukommen, müssen die Gemeinden, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Sie haben darüber hinaus die notwendige Löschwasserversorgung sicherzustellen und diese aufrecht zu halten. Die Freiwillige Feuerwehr ist Pflichtaufgabe und eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Oberster Dienstherr der Wehr ist der Bürgermeister in der Gemeinde.